Worauf ist bei einem Sterbefall des Mietanlagenbetreibers zu achten?
Ist ein Anlagenbetreiber verstorben, schicken die nächsten Angehörigen sowohl dem Vermietungsunternehmen als auch der Bundesnetzagentur die Sterbeurkunde in Kopie zu. Übernimmt ein Erbe das Haus, tritt er automatisch in den Vertrag für die gemietete Anlage ein. In solch einem Fall sollte eine schriftliche Vertragsübernahme fixiert werden.