Was ändert sich für mich?

Die Mieter werden vom Insolvenzverwalter angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Bitte beachten Sie die Hinweise in Ihrem Anschreiben.

Wenn Sie eine laufende Anlage und keine Schwierigkeiten haben, ändert sich für Sie als Mieter voraussichtlich nichts. Sie haben kein Sonderkündigungsrecht wegen der Insolvenz. In Kürze wird der Einzug der Miete durch den Insolvenzverwalter wieder aufgenommen.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Anlage haben und ggf. deshalb in der Vergangenheit bereits Zahlungen an die Gesellschaft eingestellt haben, muss der Insolvenzverwalter ermitteln aus welchen Gründen dies der Fall war, um prüfen zu können wie mit Ihren Mietvertrag umgegangen werden kann. In diesem Fall werden Sie voraussichtlich einen Fragebogen erhalten, den Sie bitte ausfüllen und zeitnah wieder zurückschicken möchten.

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