Wieso muss ich weiterbezahlen, wenn die MEP Solar Miet & Service III GmbH Insolvent ist?
Die Insolvenz der Gesellschaft führt nicht dazu, dass Ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Da die Anlage nur gemietet ist und Ihnen nicht gehört, ist in den Fällen, in denen der Betrieb störungsfrei erfolgt und der Insolvenzverwalter Ihnen eine entsprechende Mitteilung übersandt hat, auch die Miete weiterhin zu entrichten.
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